Internat im Berufsbildungswerk St. Zeno Kirchseeon
Wohngruppen für 11 Jugendliche und 14 junge Erwachsene
Rechtliche Grundlagen der Aufnahme in die koedukativen Wohngruppen sind Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III und IX sowie das SGB VIII (KJHG), § 13, Abs. 3. Aufgenommen werden Jugendliche ab ca. 15 Jahren, die im Berufsbildungswerk eine Maßnahme der Arbeitsförderung absolvieren und:
- aufgrund der Entfernung bzw. der Gegebenheiten des öffentlichen Nahverkehrs das Berufsbildungswerk nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen pünktlich zu den jeweiligen Arbeits-/ Schulzeiten erreichen können,
- und/oder die Umstände ihrer persönlichen Wohnsituation einem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme entgegen stehen,
- und/oder überhaupt keinen Wohnsitz haben,
- die im besonderen Maße Unterstützung durch Wohnstrukturen bedürfen, die ihre sprachliche und soziale Kompetenz fördern.
In der Regel liegt ein Eingliederungsbescheid der Agentur für Arbeit vor, die damit Kostenträger ist.
„Das Internat ist für viele Rehabilitanden (Teilnehmer) ein notwendiger Lernort, damit das Ziel einer dauerhaften Integration in Beruf und Gesellschaft gelingen kann. Nicht die räumliche Situation, sonder primär die individuellen Erfordernisse bestimmen über den Bedarf einer umfassenden sozialpädagogischen Betreuung, wie sie nur in einem Internat erfolgen kann.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme kann sich aus der Behinderung selbst, aber auch aus der Situation des Elternhauses ergeben“
(Berufliche Rehabilitation junger Menschen, Bundesanstalt f. Arbeit, Ausgabe 1997)
Im Gruppendienst werden die Jugendlichen von hauptamtlichen pädagogischen Fachkräften betreut. Die Internatsleitung ist den pädagogischen Fachkräften gegenüber weisungsbefugt und koordiniert in Absprache mit der Erziehungsleitung die pädagogischen und verwaltungstechnischen Aufgaben (Dienstplan, Belegungslisten, Dokumentation etc.) in der Gruppe. Die Erziehungsleitung unterstützt die Heimleitung und übt die Fachaufsicht über die Gruppenleitung aus.
In Kooperation mit der Gruppenleitung, Klienten und Agentur für Arbeit / Jugendämtern legt sie die individuelle Erziehungsplanung fest und setzt diese um. Die Heimleitung ist für die Weiterentwicklung der Einrichtung, die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes und des Haushalts- und Stellenplanes zuständig.
Der Fachdienst steht für die psychologisch-therapeutische Arbeit mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die Elternarbeit zur Verfügung und verfügt entsprechend des jeweiligen Betreuungsbedarfs über entsprechende Stundenkontingente
Im Wirtschafts- und Verwaltungsbereich stehen ein/e Hausmeister/in in Teilzeit und Verwaltungskräfte zur Verfügung. Die Raumpflege wird durch Reinigungspersonal sichergestell